
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Mit dem Jahressteuergesetz erhöht sich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.008,00 € auf 4.260,00 €.

Steuertermine im April
Nach Ostern stehen wieder wichtige Steuertermine an! Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Auch in 2023 erhöht sich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ein weiteres mal. Nach der Erhöhung in 2022 von 1.000,00 Euro auf 1.200,00 Euro erhöht der sich nun

Vorsicht vor Verlust des Versicherungsschutzes
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein Arbeitnehmer bei einem maximalen monatlichen Verdienst von 520,00 Euro ab dem 01.10.2022 als Minijobber zu erfassen ist. Aufgrund der Erhöhung

Sparerpauschbetrag bei Zinserträgen
Bis zu einem Betrag von 801,00 € werden Zinsertrage nicht mit der Abgeltungsteuer besteuert. Dieser Freibetrag kann über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden oder direkt bei

Steuertermine im Februar
Nächste Woche stehen wieder wichtige Steuertermine an!

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Mit dem Jahressteuergesetz erhöht sich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.008,00 € auf 4.260,00 €.

Steuertermine im April
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Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Auch in 2023 erhöht sich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ein weiteres mal. Nach der Erhöhung in 2022 von 1.000,00 Euro auf 1.200,00 Euro erhöht der sich nun

Vorsicht vor Verlust des Versicherungsschutzes
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein Arbeitnehmer bei einem maximalen monatlichen Verdienst von 520,00 Euro ab dem 01.10.2022 als Minijobber zu erfassen ist. Aufgrund der Erhöhung

Sparerpauschbetrag bei Zinserträgen
Bis zu einem Betrag von 801,00 € werden Zinsertrage nicht mit der Abgeltungsteuer besteuert. Dieser Freibetrag kann über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden oder direkt bei

Steuertermine im Februar
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