
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Auch in 2023 erhöht sich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ein weiteres mal. Nach der Erhöhung in 2022 von 1.000,00 Euro auf 1.200,00 Euro erhöht der sich nun

Vorsicht vor Verlust des Versicherungsschutzes
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein Arbeitnehmer bei einem maximalen monatlichen Verdienst von 520,00 Euro ab dem 01.10.2022 als Minijobber zu erfassen ist. Aufgrund der Erhöhung

Sparerpauschbetrag bei Zinserträgen
Bis zu einem Betrag von 801,00 € werden Zinsertrage nicht mit der Abgeltungsteuer besteuert. Dieser Freibetrag kann über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden oder direkt bei

Steuertermine im Februar
Nächste Woche stehen wieder wichtige Steuertermine an!

Steuerentlastungsgesetz
Am 12.05.2022 hat der Bundesrat dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt. Mit dem Gesetz wird der jährliche Grundfreibetrag von 9.984 Euro auf 10.347 Euro erhöht. Ebenfalls wird

Energiepreispauschale
Inländische Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Energiepreispauschale an Ihre Beschäftigten mit der Lohnabrechnung September 2022 auszuzahlen. Die Pauschale beträgt 300 € und ist steuerpflichtig. Anspruchsberechtigt

Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Auch in 2023 erhöht sich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ein weiteres mal. Nach der Erhöhung in 2022 von 1.000,00 Euro auf 1.200,00 Euro erhöht der sich nun

Vorsicht vor Verlust des Versicherungsschutzes
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein Arbeitnehmer bei einem maximalen monatlichen Verdienst von 520,00 Euro ab dem 01.10.2022 als Minijobber zu erfassen ist. Aufgrund der Erhöhung

Sparerpauschbetrag bei Zinserträgen
Bis zu einem Betrag von 801,00 € werden Zinsertrage nicht mit der Abgeltungsteuer besteuert. Dieser Freibetrag kann über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden oder direkt bei

Steuertermine im Februar
Nächste Woche stehen wieder wichtige Steuertermine an!

Steuerentlastungsgesetz
Am 12.05.2022 hat der Bundesrat dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt. Mit dem Gesetz wird der jährliche Grundfreibetrag von 9.984 Euro auf 10.347 Euro erhöht. Ebenfalls wird

Energiepreispauschale
Inländische Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Energiepreispauschale an Ihre Beschäftigten mit der Lohnabrechnung September 2022 auszuzahlen. Die Pauschale beträgt 300 € und ist steuerpflichtig. Anspruchsberechtigt