Erhöhung der Grenze für Abzugsfähige Geschenke
Ab 2024 wird die Grenze für abzugsfähige Geschenke als Betriebsausgabe von 35 Euro auf 50 Euro erhöht.
Ab 2024 wird die Grenze für abzugsfähige Geschenke als Betriebsausgabe von 35 Euro auf 50 Euro erhöht.
Aufgrund der wirtschaftlichen Probleme, welche durch Corona entstanden sind, konnten zum Teil Mieter ihre Mietzahlungen nicht mehr leisten. Es stellte sich nun die Frage, wie hier bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei den Vermietern verfahren werden soll. Für den Fall, dass der Vermieter seinem Mieter für die im Privatvermögen gehaltenen und nicht Wohnzwecken…
Egbert Schuwardt im Interview über das Thema Unternehmensnachfolge und warum Mediation und Coaching den Generationswechsel sinnvoll begleiten können. Das VIDEO können Sie hier sehen: (externer Youtube-Link). Weitere Informationen zur Mediation finden Sie: hier Weitere Informationen zur Unternehmensnachfolge finden Sie: hier
Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer Ihrer Immobilie. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter zum Stichtag 1.1.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu. Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Dies wird ab 1.7.2022 möglich sein. Letzter Termin…
Liebe Mandanten und Freunde unserer Steuerkanzlei, hiermit möchten wir Sie gerne zu unserer exklusiven Schnipsel-Party einladen. Sie können gemeinsam mit uns Ihre alten Steuerunterlagen bis 2002 vernichten. Am 29. Mai steht hierfür ein Container zur ordnungsgemäßen Entsorgung für Sie bereit. Besuchen Sie uns zwischen 11 und 15 Uhr. Wir freuen uns auf Sie! Einfach anmelden…
Nach § 24b EStG dürfen Alleinerziehende jährlich einen sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steuerlich geltend machen. Für die Jahre 2020 und 2021 wurd dieser Steuerfreibetrag auf EUR 4.008,00 jährlich erhöht (bis 2019 nur EUR 1.908,00). Mit der Erhöhung um EUR 2.100,00 wird die besondere Belastung Alleinerziehender aufgrund der COVID-19-Pandemie berücksichtigt. Ab dem zweiten und für jedes…
Erstausbildung Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium können lediglich bis zu einer Höhe von EUR 6.000,00 im Jahr (bei Zusammenveranlagung pro Ehegatte bzw. Lebenspartner) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Solche Aufwendungen sind zum Beispiel Fahrtkosten zum Arbeitgeber, Studienort oder zu Lerngemeinschaften sowie Lernmaterialien, Studiengebühren, Bücher und Arbeitsmittel. Ein „unbeschränkter“ Werbungskostenabzug für eine…
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