Testamentsvollstreckung

Neben der Beratung über die Erbschafts- und Schenkungsteuer kommen oft auch Themen auf, die über den Tod hinaus geregelt werden sollen. So kann es Der Wunsch sein, dass das Erbe wie gewünscht in die nächste Generation übergeht. Zu diesem Zwecke ist es möglich eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Durch diese Regelung wird jemand verpflichtet den letzten Willen durchzusetzen. Wir Unterstützen Sie bene der Erbschafts- und Schenkungsteuer auch bei der Vollstreckung des Erbes eine klare Regelung zu finden.

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