
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Mit dem Jahressteuergesetz erhöht sich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.008,00 € auf 4.260,00 €.
Mit dem Jahressteuergesetz erhöht sich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.008,00 € auf 4.260,00 €.
Nach Ostern stehen wieder wichtige Steuertermine an! Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein Arbeitnehmer bei einem maximalen monatlichen Verdienst von 520,00 Euro ab dem 01.10.2022 als Minijobber zu erfassen ist. Aufgrund der Erhöhung
Bis zu einem Betrag von 801,00 € werden Zinsertrage nicht mit der Abgeltungsteuer besteuert. Dieser Freibetrag kann über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden oder direkt bei
Am 12.05.2022 hat der Bundesrat dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt. Mit dem Gesetz wird der jährliche Grundfreibetrag von 9.984 Euro auf 10.347 Euro erhöht. Ebenfalls wird
Inländische Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Energiepreispauschale an Ihre Beschäftigten mit der Lohnabrechnung September 2022 auszuzahlen. Die Pauschale beträgt 300 € und ist steuerpflichtig. Anspruchsberechtigt
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können unbegrenzt als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn mit diesen Beiträgen Basisversicherungsschutz erlangt wird. Beitragsrückerstattungen der Krankenkasse, die auf diese Basisabsicherung
Die Arbeitshilfe des BMF zur Kaufpreisaufteilung von Immobilien ist nicht zwingend anzuwenden. Der BFH bestätigt, dass grundsätzlich auf die im Kaufvertrag geregelte Kaufpreisaufteilung abzustellen ist
Immer öfters fallen Begriffe „Work-Life-Balance“ oder „NewWork“ wenn es um das Thema Mitarbeitergewinnung geht. Hierunter fällt für uns auch ein regelmäßiges langes Wochenende zur Schaffung
Nach § 24b EStG dürfen Alleinerziehende jährlich einen sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steuerlich geltend machen. Für die Jahre 2020 und 2021 wurd dieser Steuerfreibetrag auf
Oberbergische Straße 52 a
42285 Wuppertal
Telefon-Nr: 0202 / 2 62 75 – 0
Fax-Nr: 0202 / 2 62 75 – 33
E-Mail: kanzlei@schuwardt-brusis.de
Wir sind montags, dienstags und donnerstags von 9 Uhr bis 15 Uhr und mittwochs von 9 Uhr bis 12 Uhr telefonisch erreichbar.
2019
Supervisionsfortbildung für Mediatoren – Heidelberger Institut für Mediation
2019
Zertifizierter Seniorenberater (IFU / ISM gGmbH)
Ausbildung zum zertifizierten Seniorenberater erfolgreich beendet.
2017
Zertifizierter Mediator (MediationsG)
Ausbildung zum systemischen Coach erfolgreich beendet.
2015
Wirtschaftsmediator
Der Focus hat uns zum 2. Mal als eine der besten Steuerberaterkanzleien im Fachbereich Unternehmensnachfolge ausgezeichnet
2014
Focus-Spezial „Steuerberater“ – eine der besten Steuerkanzleien für den Bereich Unternehmensnachfolge
2013
Fachberater für Unternehmensnachfolge
(DStV e.V.)
2012
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)