Erbschafts- und Schenkungsteuer

Der Vermögenszuwachs durch eine Schenkung oder Erbschaft löst in Deutschland einen steuerlichen Sachverhalt aus.  Die Übertragung wie beispielsweise von Gesellschaftsanteilen, Immobilien und Barvermögen gilt als Vermögenszuwachs. Unsere Dienstleistungen im Bereich der Erbschaftsteuer bieten umfassende Informationen und fachkundige Unterstützung. Als erfahrene Steuerberater stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner für Erbschaftsteuerberatung und -lösungen zur Seite. Unsere individuelle Beratung hilft Ihnen, Ihre steuerliche Situation zu optimieren und Erbschaftssteuern zu minimieren. Weiterhin helfen wir Ihnen auch durch eine Testamentsvollstreckung Ihren Willen Umzusetzen.

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