FAQ

FAQ – Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten darauf.
Noch Fragen? Schreiben Sie eine Email: kanzlei@schuwardt-brusis.de
oder rufen Sie uns einfach an:  0202 / 2 62 75 – 0 

Allgemeine Fragen

Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitags von 9:00 Uhr bis 14.00 Uhr

Telefonisch mit dem Sekretariat unter:
0202 26275–0

Ja, sehr gerne vereinbaren wir zu einer von Ihnen gewünschten Zeit einen Telefontermin mit Ihnen. Wenn Sie dem Sekretariat die Frage vorher mitteilen, können wir uns bereits gezielt auf die telefonische Besprechung vorbereiten.

In der Regel rufen wir innerhalb eines halben Tages (während unserer Arbeitszeiten) zurück. Wichtig ist jedoch, dass Sie uns den Grund Ihres Anrufes mitteilen, damit wir Ihnen auch die richtige Antwort geben können. Gerne können Sie uns Ihren Rückrufwunsch und die beste Erreichbarkeit auch über unser Kontaktformular mitteilen.

Wir haben uns im Laufe der Zeit auf die Vermögens- und Unternehmensnachfolge spezialisiert Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen individuelle Konzepte.

Fragen zur Datenübermittlung / Datenspeicherung

Auf dem Postweg.

Für unsere Mandanten im Bergischen Land haben wir auf unsere Kosten einen Kurierdienst engagiert. Diesen rufen Sie mit unserer Kundennummer an und der Kurierfahrer holt den Ordner / Unterlage ab und bringt diesen in unser Büro. Auch wir schicken Ihnen größere Pakete mit dem Kurierdienst.

Durch verschlüsselte E-Mails.

Nur wenn Sie uns schriftlich geben, dass der E-Mail-Versand auf Ihre Gefahr hin unverschlüsselt erfolgen soll, machen wir dies gerne. Download: Befreiungsvereinbarung Die Daten stellen wir in einem geschützten Kanzleitresor bereit. So können wir Ihnen die monatlichen Buchhaltungsauswertungen oder Jahresabschlüsse in einer geordneten Systematik zur Verfügung stellen. Auch Sie haben die Möglichkeit wichtige Dokumente in diesem Kanzleitresor für uns oder für sich selber abzulegen.

Ja, die Datenübernahme ist für Sie ein einfaches Mittel die Kosten der Finanzbuchhaltung zu reduzieren, da bei uns erheblicher Erfassungsaufwand entfällt. Wir können nicht über Ihr Konto verfügen. Ihre Bank stellt dem DATEV-Rechenzentrum auf geschützten Wege die Daten zur Verfügung.

Wir sind bemüht aus Fremdprogrammen die Buchhaltungssaätze in unser DATEV System zu übernehmen. Bitte sprechen Sie uns auf die Datenübernahme an.

Wir haben uns aus Sicherheitsgründen entschieden in unseren Büroräumen keinerlei Server stehen zu haben. Unsere Server stehen in den geschützte Räumen der DATEV eG in Nürnberg. Täglich wird die Festplatte gespiegelt.

Wir haben, obwohl der Berufsstand bereits strenge Regeln aufgestellt hat, einen externen Datenschutzbeauftragten, der uns regelmäßig unterrichtet und überprüft.

Wir scannen sämtliche Unterlagen, die wir im Büro erhalten ein, so dass wir papierarm arbeiten können. Sämtliche Dokumente werden revisionssicher gespeichert.

Fragen zu Kosten und zur Abrechnung

Wir rechnen unsere Leistungen sofort nach der erbrachten Leistung ab, damit Sie nicht nach Monaten eine Rechnung für eine Leistung erhalten, an die Sie sich nicht mehr erinnern können.

Gerne können Sie uns eine SEPA-Basislastschrift erteilen. Wir ziehen dann den Betrag vereinbarungsgemäß bequem von Ihrem Konto ein.

Wenn Sie einmal mit einem Einzug nicht einverstanden sind, können Sie die Lastschrift ohne Angaben von Gründen innerhalb von 8 Wochen widerrufen.

Als Dienstleister erteilen wir Ihnen gerne auch Auskunft telefonisch.
Unsere Mitarbeiter werden Sie je nach Umfang des Telefonats frühzeitig informieren, dass die Leistung gesondert abgerechnet wird. Immer dann, wenn wir die telefonische Auskunft noch einmal für Sie schriftlich zusammenfassen sollen, wird diese Leistung berechnet. Sie haben dann auch eine rechtsverbindliche Unterlage in Ihren Händen.

Ja, sehr gerne.

Wir stellen Ihnen für die Finanzbuchhaltung einen Pendelordner zur Verfügung. Für Ihre Einkommensteuerunterlagen halten wir auch einen Pendelordner bereit, der Ihnen eine Vorsortierung der Unterlagen ermöglicht.

Für die Lohnbuchhaltung nutzen Sie bitte ausschließlich die Fragebögen und Erfassungslisten in unserem Downloadbereich.

Über Kassenerfassungsprogramme oder Lohnvorerfassungslisten können Sie einen großen Teil der regelmäßigen Tätigkeiten selbst übernehmen.

Fragen zur Zusammenarbeit

Wir haben eine Musterliste im Downloadbereich. hinterlegt, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen. Manche Unterlagen benötigen wir auch im Original.

Ja, sehr gerne.

Wir stellen Ihnen für die Finanzbuchhaltung einen Pendelordner zur Verfügung. Für Ihre Einkommensteuerunterlagen halten wir auch einen Pendelordner bereit, der Ihnen eine Vorsortierung der Unterlagen ermöglicht.

Für die Lohnbuchhaltung nutzen Sie bitte ausschließlich die Fragebögen und Erfassungslisten in unserem Downloadbereich.

Über Kassenerfassungsprogramme oder Lohnvorerfassungslisten können Sie einen großen Teil der regelmäßigen Tätigkeiten selbst übernehmen.

Ja, auch in diesem Fall können Sie sich bei uns auf dem Rechner aufschalten und wir erläutern Ihnen die Buchhaltung oder den Abschluss.

Fragen zu Software und Tools

Wir nutzen ausschließlich die Programme der DATEV eG. Hierdurch stellen wir für Sie sicher, dass immer die neueste Rechtslage in den Programmen eingearbeitet ist.

Ja. Wir bieten hier zwei Möglichkeiten an:

  1. Das Produkt Unternehmen-Online der DATEV eG.
  2. Den sogenannten Mandantenserver. Über eine gesicherte Verbindung gewährleisten wir Ihnen einen Zugang auf unseren Server, so dass Sie alle Programme und Daten nutzen können.

Durch den Mandatenserver bieten wir Ihnen auch die Datensicherheit, die wir selbst in Anspruch nehmen.

Ja, wir können uns auf Ihrem System aufschalten und Ihnen die Maus führen.

Haben Sie Fragen? Möchten Sie uns kennenlernen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir unterstützen Sie bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten.