Steuerentlastungsgesetz

Am 12.05.2022 hat der Bundesrat dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt. Mit dem Gesetz wird der jährliche Grundfreibetrag von 9.984 Euro auf 10.347 Euro erhöht. Ebenfalls wird die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent erhöht. Die Erhöhung greift damit bereits zwei Jahre früher als zuvor geregelt. Für die Arbeitnehmer wird zudem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Die Erhöhung wirkt sich damit auch bereits in 2022 auf die Lohnabrechnung aus. Als weitere Maßnahme wird in 2022 neben dem Kindergeld noch Kinderbonus von 100 Euro ausgezahlt. Die Änderungen gelten bereits ab dem 01.01.2022.

 

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