Sparerpauschbetrag bei Zinserträgen
Bis zu einem Betrag von 801,00 € werden Zinsertrage nicht mit der Abgeltungsteuer besteuert. Dieser Freibetrag kann über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden oder direkt bei der Bank unterjährig berücksichtigt werden. Mit dem Jahressteuergesetz hat der Gesetzgeber nun den Betrag von 801,00 € auf 1.000,00 € erhöht. Es ist daher zu empfehlen den Sparerpauschbetrag bei der Bank gegebenenfalls anzupassen.