Geschenke

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Kleine und größere Geschenke an eigene Mitarbeitende und an Geschäftsfreunde

Für kleine und größere Geschenke an eigene Mitarbeitende und an Geschäftsfreunde gibt es die Möglichkeit der pauschalen Steuerübernahme mit einem Steuersatz von 30 Prozent nach § 37b EStG. § 37b EStG regelt die Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen. Anwendungsbereich der Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG: Besteuerungsgegenstand sind betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten…