Kindergeld
Seit dem 01.01.2021 beträgt das monatliche Kindergeld für das 1. und 2. Kind 219 Euro. Für das 3. Kind gibt es 225 Euro und ab dem 4. Kind erhalten Sie 250 Euro.
Seit dem 01.01.2021 beträgt das monatliche Kindergeld für das 1. und 2. Kind 219 Euro. Für das 3. Kind gibt es 225 Euro und ab dem 4. Kind erhalten Sie 250 Euro.
Als privates Veräußerungsgeschäft wird ein Vorgang bezeichnet, bei dem Wirtschaftsgüter des Privatvermögens innerhalb kurzer Zeit nach der Anschaffung wieder verkauft werden. Der Gewinn, welcher entsteht, wenn eine private Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb verkauft wird, ist daher einkommensteuerpflichtig. Eine Ausnahme bildet die selbst genutzte Wohnung / das selbst genutzte Haus. Hier bleiben Gewinne…
Im Wahljahr 2021 wurde mit dem Beschluss vom 25.06.2021 im Bundesrat vom Gesetzgeber die Körperschaftsteuerreform umgesetzt. Mit dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz können nun Personengesellschaften zur Besteuerung über die Körperschaftsteuer optieren und damit die persönliche Besteuerung der Gewinne auf der Gesellschafterebene ausschließen. Diese Option zum Wechsel der Besteuerungsart kann damit von einer OHG, KG, GmbH & Co. KG…
Kinder und Beruf unter einen Hut zu bekommen, ist für Familien immer eine Herausforderung, und der Staat leistet dabei willkommene Unterstützung. Sie bekommen hier einen Überblick über die bestehenden Leistungen und Neuerungen ab 1. September 2021. Das Elterngeld sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Müttern und Vätern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren….
Insbesondere während der Coronakrise haben Bitcoin und andere Kryptowährungen durch große Kursgewinne viel neue Aufmerksamkeit gewonnen. Trotz des Hypes gibt es bei vielen Menschen jedoch immer noch Fragezeichen bei der Versteuerung solcher Investments, da Kryptowährungen anders als Aktien und andere Geldanlagen behandelt werden. Ob Bitcoin zu versteuern ist, hängt von dem mit dem Verkauf erzielten…
Das Finanzamt hat seit dem 01.01.2018 die Möglichkeit, während der üblichen Geschäftszeiten eine sogenannte Kassennachschau durchzuführen, § 146b Abs. 1 AO. Diese erfolgt ohne vorherige Ankündigung, anders als bei einer Betriebsprüfung. Die Kassennachschau dient zur zeitnahen Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen. Der Kassennachschau unterliegen insbesondere elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen. Es fallen aber auch…
Nächste Woche stehen wieder wichtige Steuertermine an!
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Montags: von 9 Uhr bis 15 Uhr
Dienstags: von 9 Uhr bis 15 Uhr
Mittwochs: von 9 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstags: 9 Uhr bis 15 Uhr
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