Kindergeld
Seit dem 01.01.2021 beträgt das monatliche Kindergeld für das 1. und 2. Kind 219 Euro. Für das 3. Kind gibt es 225 Euro und ab dem 4. Kind erhalten Sie 250 Euro.
Seit dem 01.01.2021 beträgt das monatliche Kindergeld für das 1. und 2. Kind 219 Euro. Für das 3. Kind gibt es 225 Euro und ab dem 4. Kind erhalten Sie 250 Euro.
Mit dem Schreiben des Bundesministerium für Finanzen vom 26.02.2021 hat die Finanzverwaltung entschieden, dass die die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware sowie Software zur Dateneingabe und -verarbeitung auf ein Jahr reduziert wird. Infolgedessen muss das Wirtschaftsgut nicht mehr aktiviert werden. Durch eine Aktivierung werden die Betriebsausgaben durch eine planmäßige Abschreibung auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Diese…
Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei belassen wird. Das heißt, es muss keine Einkommensteuer auf diesen Betrag gezahlt werden. Der Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2021 € 9.744,00. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden. Parallel dazu beträgt der Unterhaltshöchstbetrag im Jahr 2021 € 9.744,00. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter…
Mit dem BMF-Schreiben vom 20.05.2022 hat das Ministerium noch einmal klargestellt, dass für die Umsatzsteuerfreiheit einer innergemeinschaftliche Lieferung eine zusammenfassende Meldung vorliegen muss. Neben der Voraussetzung über die Verwendung der gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, weißt der neue Anwendungserlass auf die Pflicht zur Abgabe einer richtigen zusammenfassenden Meldung hin. Liegt diese nicht vor bzw. wird die zusammenfassende Meldung…
Schuwardt+Brusis informiert Sie weiterhin über die Grundsteuerreform! Im Folgenden der Überblick über die Grunderwerbsteuersätze in Deutschland: • 3,5 %: Bayern, Sachsen • 4,5 %: Hamburg • 5,0 %: Bremen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland- Pfalz, Sachsen-Anhalt • 6,0 %: Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern • 6,5 %: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig- Holstein, Thüringen
Nächste Woche stehen wieder wichtige Steuertermine an!
Wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als € 22.000 betragen hat, darf der Unternehmer grundsätzlich die sogenannte Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG anwenden. Weitere Voraussetzung ist, dass der Gesamtumsatz im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als € 50.000 beträgt. Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 3 UStG sind alle vereinnahmten Beträge…
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