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Erhöhung der Entfernungspauschale

Der bisherige Kilometersatz von 0,30 € wurde ab 2021 ab dem 21. Kilometer auf 0,35 € erhöht. Für 2024 bis 2026 soll dann sogar eine Erhöhung auf 0,38 € erfolgen

“Mit der Entfernungspauschale, inoffiziell auch Pendlerpauschale genannt, werden im deutschen Einkommensteuerrecht die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschaliert. Die Entfernungspauschale mindert gemäß § 9 EStG die zu versteuernden Einkünfte. Die Pauschale kann von allen Arbeitnehmern und über § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG auch von Selbständigen in Anspruch genommen werden, unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen und gleichgültig, ob sie zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Motorrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto zur Arbeitsstelle gelangen.” Quelle: de.wikipedia.org

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