Elterngeldreform 2021: Das ändert sich
Kinder und Beruf unter einen Hut zu bekommen, ist für Familien immer eine Herausforderung, und der Staat leistet dabei willkommene Unterstützung. Sie bekommen hier einen Überblick über die bestehenden Leistungen und Neuerungen ab 1. September 2021.
Das Elterngeld sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Müttern und Vätern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.
Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein und diese betreuen wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Eltern, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen, werden
besonders unterstützt.
Dauer:
Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.
Wer das seit 2015 neu hinzugetretene Elterngeld Plus beantragt, kann die Zahlungsdauer weiter verlängern, allerdings unter Berücksichtigung einer Verringerung der monatlichen Auszahlungen.
Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind:
- Selbständige
- Arbeitnehmer
- Auszubildende
- in Heimarbeit Beschäftigte
- Voll- und Teilzeitmitarbeiter
- geringfügig Beschäftigte
Höhe des Anspruchs
Die Höhe des Elterngelds beträgt mindestens 300 € und maximal 1.800 € im Monat. Maßgeblich ist immer der Nettoverdienst vor der Geburt des Kindes.
Verfahren und Mitwirkungspflichten
- Den Antrag auf Elternzeit müssen Arbeitnehmer spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit schriftlich stellen.
- Der Arbeitnehmer muss sich für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren verbindlich festlegen, wie sie die Elternzeit ausgestalten möchten.
- Arbeitgeber haben das Recht, den Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen.
- Die Angaben im Antrag sind grundsätzlich bindend, können aber auf Wunsch einvernehmlich angepasst werden.
- Der Arbeitgeber muss Anträge auf Elternzeit bescheinigen.
Zum 1. September 2021 tritt die Elterngeldreform in Kraft.
Es gelten folgende Neuerungen:
- Eltern, deren Kinder mindestens sechs Wochen zu früh geboren werden, bekommen jeweils einen Monat mehr Elterngeld, um auf Entwicklungsverzögerungen reagieren zu können.
- Arbeitnehmer in Elternzeit haben grundsätzlich Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit. Die Anzahl möglicher Wochenstunden wurde von 30 auf 32 Wochenstunden erhöht.
- Die Regeln für den Partnerbonus wurden vereinfacht. Diesen erhalten Paare, wenn beide die Kinderbetreuung aufteilen und eine bestimmte Anzahl von Stunden in Teilzeit arbeiten. Wer zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeitet und gemeinschaftlich für die Betreuung von Kleinst- und kleinen Kindern sorgt, hat Anspruch darauf.
- Topverdiener haben keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Künftig haben Paare ab einem Spitzenverdienst von 300.000 € Jahreseinkommen keinen Anspruch. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 250.000 €.
Mehr Infos gibt es bei den Elterngeldstellen des jeweiligen Bundeslandes. Und auf der Webseite https://familienportal.de/familienportal/meta/egr des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend gibt es einen hilfreichen Elterngeldrechner.
Quelle: Lotse / delfi-net.de