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Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer – außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Daneben gibt es in mehreren Branchen tarifliche Mindestlöhne, die über der gesetzlichen Lohnuntergrenze liegen. Alle zwei Jahre gibt die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung für die Höhe des gesetzlichen Mindestlohn ab. Zum 01. Juli 2021 wurde der gesetzliche Mindestlohn von 9,50€ auf 9,60€ angehoben. Bis zum 01. Juli 2022 soll er stufenweise auf 10,45€ steigen, die nächste Erhöhung findet am 01. Januar 2022 auf 9,82€ statt.

Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn erhöht sich wie folgt:
Ab dem 01.07.2021 auf brutto EUR 9,60 je Zeitstunde.
Ab dem 01.01.2022 auf brutto EUR 9,82 je Zeitstunde.
Ab dem 01.07.2022 auf brutto EUR 10,45 je Zeitstunde

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