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Grundsteuerreform

Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer Ihrer Immobilie. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter zum Stichtag 1.1.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu. Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Dies wird ab 1.7.2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist der 31.10.2022. Damit eine fristgerechte Erklärung übermittelt wird, empfehlen wir Sie schon jetzt um aktiv zu werden.
Nicht in jedem Bundesland wird das gleiche Berechnungsmodell genutzt. So wird das Bundesmodell nur in den Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen Bundesmodell mit abweichenden Messzahlen: Saarland und Sachsen Abweichendes Modell: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen
Durch die unterschiedlichen Modelle sind damit auch mehr oder weniger Angaben bei der Feststellung des Grundsteuerwerts dem Finanzamt zu übermitteln. Wir werden Sie laufend weiter informieren.

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