|

Kleinunternehmerregelung

Wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als € 22.000 betragen hat, darf der Unternehmer grundsätzlich die sogenannte Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG anwenden. Weitere Voraussetzung ist, dass der Gesamtumsatz im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als € 50.000 beträgt.
Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 3 UStG sind alle vereinnahmten Beträge zu berücksichtigen. Nicht darunter fallen bestimmte steuerfreie Umsätze.

Quelle: Lotse / delfi-net.de

Ähnliche Beiträge

  • |

    Innergemeinschaftlicher Erwerb

    Mit dem BMF-Schreiben vom 20.05.2022 hat das Ministerium noch einmal klargestellt, dass für die Umsatzsteuerfreiheit einer innergemeinschaftliche Lieferung eine zusammenfassende Meldung vorliegen muss. Neben der Voraussetzung über die Verwendung der gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, weißt der neue Anwendungserlass auf die Pflicht zur Abgabe einer richtigen zusammenfassenden Meldung hin. Liegt diese nicht vor bzw. wird die zusammenfassende Meldung…

  • |

    DER LOTSE 04/2016

    In dieser Ausgabe: Wie jedes Jahr: Änderungen bei der Einkommensteuer Brotlose Kunst? Die Künstlersozialversicherung sorgt vor Fahrtenbuch – wer schreibt fährt gut Papier ist geduldig? – 7 Tipps für die digitale Betriebsprüfung Sieben Impulse für kraftvolles Führen Ihr Wille geschehe – So gestalten Sie Ihr Erbe richtig [vc_separator type=’transparent‘ width=“ position=’center‘ color=“ border_style=“ thickness=“ up=’30‘…

  • |

    Mindestlohn

    Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer – außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Daneben gibt es in mehreren Branchen tarifliche Mindestlöhne, die über der gesetzlichen Lohnuntergrenze liegen. Alle zwei Jahre gibt die Mindestlohnkommission ihre…

  • Lotse Steuerausblick 2019

    Steuerausblick 2019 – In dieser Broschüre haben wir alle aktuellen steuerlichen Informationen für Sie zusammen gestellt. Außerdem finden Sie auf einen Kalender mit allen wichtigen Steuerterminen für 2019 In dieser Ausgabe: Informationen für Arbeitnehmer und Steuerzahler Informationen für Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber Informationen für Arbeitnehmer und Steuerzahler Download: Steuerausblick 2019 Steuerkalender 2019