Homeoffice – wann und wie viel können Sie absetzen

Haben Sie Ihren Arbeitsplatz wegen der Corona-Pandemie nach Hause verlagern müssen? Dann können Sie für 2020 und auch für 2021 die Homeoffice-Pauschale geltend machen.

Für jeden Arbeitstag in der häuslichen Wohnung können sie einen Betrag von € 5 als Werbungskosten angeben – maximal aber € 600 im Jahr. Die Homeoffice-Pauschale gibt es nicht zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag. Daher ist sie für jene von Vorteil, die Werbungskosten von über € 1.000 haben. Der Wermutstropfen: Bei Arbeitstagen im Homeoffice entfällt die Pendlerpauschale, da es keine Fahrten zur Arbeitsstätte gab.

Tipp für Beschäftigte, die regulär einen weiten Weg zur Arbeit haben und deswegen einen Freibetrag beim Finanzamt beantragt hatten, nun aber pandemiebedingt von zu Hause aus arbeiten (falls noch nicht geschehen): Lassen Sie beim Finanzamt den bisherigen Freibetrag anpassen. Denn bei einem zu hohen Freibetrag wird zu wenig Lohnsteuer vom Lohn abgezogen. Im Ergebnis kann es dann bei der Einkommensteuererklärung zu einer Nachzahlung kommen.

Die Homeoffice-Tagespauschale von € 5 dürfen Sie allerdings nur ansetzen, wenn Sie an dem Tag ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet haben. Wer an einem Tag zusätzlich in die Firma fährt – etwa um Post abzuholen –, kann die Tagespauschale von € 5 nicht geltend machen, in diesem Fall aber wieder die Entfernungspauschale zwischen Wohnung und Firma.

Quelle: Lotse 7/2021 – delfi-net

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