Entfernungspauschale

Ab 2021 wird die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer angepasst. Bis einschließlich dem 20. Kilometer bleibt der Kilometersatz unverändert bei 0,30 €. Ab dem 21. Kilometer wird der Kilometersatz auf 0,35 € erhöht. Für die Jahre 2024 bis 2026 wird der Betrag weiter von 0,35 € auf 0,38 €.

 

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