|

Zinsfestsetzungen des Finanzsamts

Mit dem Beschluss vom 18.08.2021 hat das Bundesverfassungsgericht die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen laut § 233a für verfassungswidrig erklärt. Dieser Beschluss bezieht sich auf Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014, das alte Recht mit einer monatlichen Rate von 0,5% (6% jährlich) bleibt jedoch bis 31.12.2018 anwendbar.

Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet bis 31.07.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.

Mit dem Schreiben vom 17.09.2021 informiert das Bundesministerium der Finanzen nun über das Vorgehen, bis diese Neuregelung beschlossen wurde. Es werden in der Zwischenzeit für Steuerbescheide ab dem 01.01.2019 keine Zinsen festgelegt. Die Festsetzung der Zinsen für den Zeitraum ab dem 01.01.2019 wird damit im kommenden Jahr 2022 von der Finanzverwaltung nachgeholt.

Ähnliche Beiträge