Zinsen bis zum 31.12.2018

Das Ministerium für Finanzen hat nun mit der Allgemeinverfügung vom 29.11.2021 alle anhängigen Einsprüche bzgl. der festgesetzten Zinsen gem. 233a AO zurückgewiesen. Voraussetzung hierfür ist,

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Zinsfestsetzungen des Finanzsamts

Mit dem Beschluss vom 18.08.2021 hat das Bundesverfassungsgericht die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen laut § 233a für verfassungswidrig erklärt. Dieser Beschluss bezieht sich auf

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Brückentage!

An den Brückentagen 19.05.2023 sowie am 09.06.2023 bleibt unser Büro geschlossen.