Finanzamt

Zinsen bis zum 31.12.2018

Zinsen bis zum 31.12.2018

Das Ministerium für Finanzen hat nun mit der Allgemeinverfügung vom 29.11.2021 alle anhängigen Einsprüche bzgl. der festgesetzten Zinsen gem. 233a AO zurückgewiesen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Einspruch sich nur gegen Zinsenfestsetzungen für den Zeitraum bis zum 31.12.2018 handelt. Das Finanzamt bezieht sich bei der Zurückweisung der Einsprüche auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.07.2021….

Zinsfestsetzungen des Finanzsamts
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Zinsfestsetzungen des Finanzsamts

Mit dem Beschluss vom 18.08.2021 hat das Bundesverfassungsgericht die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen laut § 233a für verfassungswidrig erklärt. Dieser Beschluss bezieht sich auf Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014, das alte Recht mit einer monatlichen Rate von 0,5% (6% jährlich) bleibt jedoch bis 31.12.2018 anwendbar. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet bis 31.07.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung…