Zinsen bis zum 31.12.2018
Das Ministerium für Finanzen hat nun mit der Allgemeinverfügung vom 29.11.2021 alle anhängigen Einsprüche bzgl. der festgesetzten Zinsen gem. 233a AO zurückgewiesen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Einspruch sich nur gegen Zinsenfestsetzungen für den Zeitraum bis zum 31.12.2018 handelt. Das Finanzamt bezieht sich bei der Zurückweisung der Einsprüche auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.07.2021….