Zinsfestsetzungen des Finanzsamts
Mit dem Beschluss vom 18.08.2021 hat das Bundesverfassungsgericht die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen laut § 233a für verfassungswidrig erklärt. Dieser Beschluss bezieht sich auf Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014, das alte Recht mit einer monatlichen Rate von 0,5% (6% jährlich) bleibt jedoch bis 31.12.2018 anwendbar. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet bis 31.07.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung…