Kassennachschau

Kassennachschau – ohne vorherige Ankündigung
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Kassennachschau – ohne vorherige Ankündigung

Das Finanzamt hat seit dem 01.01.2018 die Möglichkeit, während der üblichen Geschäftszeiten eine sogenannte Kassennachschau durchzuführen, § 146b Abs. 1 AO. Diese erfolgt ohne vorherige Ankündigung, anders als bei einer Betriebsprüfung. Die Kassennachschau dient zur zeitnahen Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen. Der Kassennachschau unterliegen insbesondere elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen. Es fallen aber auch…

LOTSE 10/2019

LOTSE 10/2019

In dieser Ausgabe: Kassennachschau und Betriebsprüfung Arbeitszeitaufzeichnungen und Arbeitszeitgesetz Brexit – steuerliche Konsequenzen GoBD – Gewinnzuschätzung ohne Beleg-Durchsicht Home-Office Was macht eigentlich ein … Download:  Hier herunterladen (pdf)