Steuerbefreiung

Steuerfreie EU-Warenlieferungen nur bei vorab geprüfter Identifikationsnummer

Steuerfreie EU-Warenlieferungen nur bei vorab geprüfter Identifikationsnummer

Die Steuerbefreiung für Warenlieferungen in ein Mitgliedsland der EU an einen Unternehmer des Landes muss durch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachgewiesen werden. Eine steuerfreie Lieferung ist seit 2020 in der Umsatzsteuer nur noch möglich, wenn die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bereits vor der Versendung der Ware vom Kunden verwendet wurde. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Bestimmungslandes vom Kunden beispielsweise…