
Steuerfreie EU-Warenlieferungen nur bei vorab geprüfter Identifikationsnummer
Die Steuerbefreiung für Warenlieferungen in ein Mitgliedsland der EU an einen Unternehmer des Landes muss durch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachgewiesen werden. Eine steuerfreie Lieferung ist seit