|

BLITZLICHT 4/2017 – STEUERN, RECHT, WIRTSCHAFT

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung April 2017 und Mai 2017
  • Keine Berücksichtigung eines mit Büromöbeln und einer Küchenzeile ausgestatteten Raums als häusliches Arbeitszimmer
  • Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld oder Kinderfreibetrag
  • Dienstwagenbesteuerung in Leasingfällen
  • Prämie für einen Verbesserungsvorschlag und Versorgungsleistung statt Bonuszahlung nicht tarifbegünstigt
  • Vertragsmäßige Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse unterliegt dem regulären Einkommensteuersatz
  • Arbeitslosengeld bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis
  • Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietzinsen für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen
  • Ermäßigter Steuersatz bei Speisen und Getränken: Abgrenzung von Lieferung und Dienstleistung bei Bereitstellung von Mobiliar
  • Kein Wechsel von der degressiven Gebäude AfA zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer
  • Auch Investoren dürfen Eigenbedarf geltend machen
  • Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Einbau eines Aufzugs

Blitzlicht April 2017:

Ähnliche Beiträge