BLITZLICHT 4/2017 – STEUERN, RECHT, WIRTSCHAFT
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung April 2017 und Mai 2017
- Keine Berücksichtigung eines mit Büromöbeln und einer Küchenzeile ausgestatteten Raums als häusliches Arbeitszimmer
- Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld oder Kinderfreibetrag
- Dienstwagenbesteuerung in Leasingfällen
- Prämie für einen Verbesserungsvorschlag und Versorgungsleistung statt Bonuszahlung nicht tarifbegünstigt
- Vertragsmäßige Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse unterliegt dem regulären Einkommensteuersatz
- Arbeitslosengeld bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis
- Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietzinsen für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen
- Ermäßigter Steuersatz bei Speisen und Getränken: Abgrenzung von Lieferung und Dienstleistung bei Bereitstellung von Mobiliar
- Kein Wechsel von der degressiven Gebäude AfA zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer
- Auch Investoren dürfen Eigenbedarf geltend machen
- Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Einbau eines Aufzugs
Blitzlicht April 2017:
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