BLITZLICHT 3/2016 – STEUERN, RECHT, WIRTSCHAFT
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft sowie die zugehörige Beraterbeilage für den Monat März 2016.
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Auskunftsersuchen an Dritte bedarf vorheriger Sachverhaltsaufklärung
- Geburtstagsfeier steuerlich absetzbar
- Verspätungszuschlag bei Einreichung der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Papierform statt in elektronischer Form
- Arbeitnehmer müssen sonntags nicht den Briefkasten überprüfen
- Gesellschafterwechsel stellt keinen Betriebsübergang dar
- Verteilung des Mehrergebnisses einer Betriebsprüfung auf die Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft
- Betrieblicher Schuldzinsenabzug für Investitionsdarlehen
- Steuerliche Behandlung des Job-Tickets
- Tatsächliche Wohnfläche maßgebend für Mieterhöhung
- Verluste aus Vermietung und Verpachtung bei Mietvertrag unter nahen Angehörigen
- Schadensersatzrechtliche Rückabwicklung der Beteiligung an einem Immobilienfonds
- Pauschale Besteuerung „schwarzer“ Investmentfonds ist auch unter Berücksichtigung EU-rechtlicher Vorschriften nicht zu beanstanden
Blitzlicht März 2016:
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