Tag: 9. Februar 2023

Vorsicht vor Verlust des Versicherungsschutzes

Vorsicht vor Verlust des Versicherungsschutzes

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein Arbeitnehmer bei einem maximalen monatlichen Verdienst von 520,00 Euro ab dem 01.10.2022 als Minijobber zu erfassen ist. Aufgrund der Erhöhung der Minijob-Grenze auf 520,00 Euro besteht das Risiko für Arbeitnehmer mit einem Gehalt von 450,01 bis 520,00 Euro den Versicherungsschutz vollumfänglich zu Verlieren.Der Gesetzgeber hat für diese Mitarbeiter in einer…