Tag: 21. April 2022

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Nach § 24b EStG dürfen Alleinerziehende jährlich einen sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steuerlich geltend machen. Für die Jahre 2020 und 2021 wurd dieser Steuerfreibetrag auf EUR 4.008,00 jährlich erhöht (bis 2019 nur EUR 1.908,00). Mit der Erhöhung um EUR 2.100,00 wird die besondere Belastung Alleinerziehender aufgrund der COVID-19-Pandemie berücksichtigt. Ab dem zweiten und für jedes…