Tag: 9. Dezember 2021

Änderung der Nutzungsdauer von Computerhardware
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Änderung der Nutzungsdauer von Computerhardware

Mit dem Schreiben des Bundesministerium für Finanzen vom 26.02.2021 hat die Finanzverwaltung entschieden, dass die die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware sowie Software zur Dateneingabe und -verarbeitung auf ein Jahr reduziert wird. Infolgedessen muss das Wirtschaftsgut nicht mehr aktiviert werden. Durch eine Aktivierung werden die Betriebsausgaben durch eine planmäßige Abschreibung auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Diese…