Blitzlicht – Steuern, Recht, Wirtschaft 08/2015
Sehr geehrte Damen und Herren, ab dem 1. Oktober 2015 können Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags (Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren) für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen. Für einen Verlustvortrag gilt in den Fällen, in denen ein Steuerzahler nicht zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet ist…